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Asip-Charta

Asip-Charta

Das Verhalten von Pensionskassenverantwortlichen muss aufgrund ihrer treuhänderischen Funktion sehr hohen ethischen Massstäben genügen. Das durch die Pensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz verwaltete Vorsorgevermögen der Versicherten ist mit einem langfristigen Horizont, zweckgebunden und gewissenhaft anzulegen. Die Umsetzung der ASIP-Charte soll sicherstellen, dass alle Loyalitäts- und Integritätsvorschriften der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sicherstellen.

 

Grundsätze der ASIP-Charta

  1. Oberstes Ziel von Pensionskassen-Verantwortlichen ist die Wahrung der Interessen der Versicherten und Rentenberechtigten im Rahmen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.
  2. Pensionskassen-Verantwortliche ziehen aus ihrer Tätigkeit keine materiellen Vorteile, die über die ordentliche, schriftlich vereinbarte Entschädigung hinausgehen.
  3. Transparenz hinsichtlich potentieller Interessenkonflikte soll sicherstellen, dass der Pensionskasse daraus kein Nachteil erwächst bzw. erwachsen kann. Interessenverbindungen, die die Unabhängigkeit beieinträchtigen könnten, werden daher jährlich offengelegt. Derselben Offenlegungspflicht haben sich auch Dritte zu unterziehen, sofern sie in die Entscheidungsprozesse der Pensionskasse einbezogen sind.

 

Die Verantwortlichen der Pensionskasse verpflichten sich, für die Einhaltung der Grundsätze besorgt zu sein und hierfür geeignete Massnahmen zu treffen.

www.asip.ch

 Asip-Charta

Kontakt
Pensionskasse des Personals
der Einwohnergemeinde Köniz
Landorfstrasse 1
3098 Köniz

Für Fragen
031 970 92 51/52

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Montag - Donnerstag
08.00 - 11.45
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